Stefan Scharmach, LL.M., Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Studium an der Freien Universität Berlin mit Schwerpunkt „Besonderes Verwaltungsrecht“ und anschließendes Referendariat im Bezirk des Kammergerichts mit Station beim Verwaltungsgericht Berlin.
Im Jahr 2007 Eintritt in die Spezialkanzlei für Hochschulrecht von Herrn Rechtsanwalt Hartmut Riehn. Seit 2011 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Verleihung des Hochschulgrades Master of Laws (LL.M.) nach Abschluss des Masterstudiengangs Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Jahr 2019.
Rechtsanwalt Scharmach berät seit über fünfzehn Jahren Hochschulen bei der Erstellung der Kapazitätsberechnungen und beim Erstellen von hochschulrechtlichen Satzungen wie Studien- und Prüfungsordnungen. Zudem vertritt er sie vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht.
Herr Scharmach ist Geschäftsführer der AkaHo-Akademie für Hochschulrecht und Verwaltungsrecht.
Rechtsanwalt Scharmach ist Mitglied der AG Kapazitätsrecht des Medizinischen Fakultätentages.